Sprachen

 

 

Fremdsprachen

Folgende Fremdsprachen
können z.Z. am Gymnasium der Stadt Lage erlernt werden
(Stand: März 2011):

 

a) in der Sekundarstufe I (Klasse 5 - 9)

Sekundarstufe I

Klasse 5

Klasse 6 und 7
(eine 2. Fremdsprache muss gewählt werden = „Wahlpflichtbereich 1“)

Klasse 8 und 9

(gewählte 2. Fremdsprache bleibt weiterhin Pflicht)

Englisch

1. Fremdsprache (für alle Pflicht)

weiterhin als
1. Fremdsprache für alle Pflicht

weiterhin als
1. Fremdsprache für alle Pflicht

Latein

 

kann als 2. Fremdsprache gewählt werden

falls in Klasse 6 gewählt, weiterhin Pflicht

Französisch

 

kann als 2. Fremdsprache
gewählt werden

falls in Klasse 6 gewählt, weiterhin Pflicht

kann als 3. Fremdsprache (vierstündig) in der sog. Differenzierung („Wahlpflichtbereich 2“) gewählt werden, wenn die 2. Fremdsprache Latein war

Vorgabe durch das NRW Bildungs-Ministerium: erworbene Kompetenzen in Französisch (Beginn Klasse 6 und 8) sind am Ende der Sek. I identisch

Für die Sekundarstufe I gelten die jeweiligen Bestimmungen der gültigen Fassung der APO-SI.

Hinweis: Fremdsprachen sind schriftliche Fächer. Die 1. + 2. Fremdsprache gehören neben Deutsch und Mathematik zur Fächergruppe 1, die dritte Fremdsprache zur Fächergruppe 2 (u.U. wichtig bei Versetzungsentscheidungen).

b) in der Sekundarstufe II (EF - Q2)

Sekundarstufe II

EF (Einführungsphase)

Q1
(1. Jahr der Qualifikationsphase)

Q2
(2. Jahr der Qualifikationsphase)

Englisch

kann weiter als aus Sek. I fortgeführte Fremdsprache belegt werden

Latein

kann weiter zur Erlangung der Anwartschaft auf das Latinum belegt werden

 

 

Französisch

kann weiter als aus Sek. I fortgeführte Fremdsprache belegt werden

Spanisch

kann als neu einsetzende Fremdsprache belegt werden

Für die Sekundarstufe II gelten die jeweiligen Bestimmungen der gültigen Fassung der APO-GOSt.

Diese besagen z.Z., dass alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2010/11 nach fünfjähriger Sekundarstufe I (G8) in die Sekundarstufe II eintreten,

  • in der EF eine in der Sekundarstufe I begonnene Fremdsprache fortführen müssen,
  • in beiden Jahren der Qualifikationsphase eine bereits in der EF belegte Fremdsprache fortführen müssen,
  • während der gesamten Sekundarstufe II entweder einen Schwerpunkt im fremdsprachlichen oder im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich setzen müssen, was bedeutet, dass, wenn man keinen Schwerpunkt im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich setzen will, man in den drei Schuljahren EF, Q1 und Q2 immer eine weitere Fremdsprache belegen muss,
  • in allen gewählten Fremdsprachen immer Klausuren schreiben müssen (Abweichungen hiervon sind i.d.R. nur bei den Vorabi- und den Abiturklausuren möglich),
  • unter den von ihnen gewählten vier Abiturfächern zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache haben müssen,
  • falls sie bis zum Ende der Sek. I noch keinen Unterricht in einer 2. Fremdsprache im Umfang von 4 Jahren erhalten haben (, was i.d.R. nur auf Schülerinnen und Schüler von anderen Schulformen zutrifft), eine neu einsetzende zweite Fremdsprache in der Sekundarstufe II durchgehend belegen müssen,
  • falls sie erst ab der 8. Klasse eine 2. Fremdsprache begonnen haben (, was i.d.R. nur auf Schülerinnen und Schüler von anderen Schulformen zutrifft), diese bis zum Ende der EF fortführen müssen.

Hinweis: Das sogenannte „Latinum“ wird i.d.R. auf dem Abiturzeugnis ausgewiesen, falls drei Bedingungen erfüllt sind: 1. Das Abitur wurde bestanden. 2. Der Lateinunterricht wurde von der Klasse 6 bis zum Ende der EF durchgehend besucht. 3. Die Note im Fach Latein am Ende der EF war „ausreichend“ oder besser.

 

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